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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen BOP als downloadfähiges Dokument
Der Kurs BOP ist offen für alle lt. Satzung stimmberechtigten Mitglieder von Waspo Langendreer-Werne.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Anmeldeformulare sind über die Kursleitung erhältlich. Die Kursteilnahme verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht bis zum 15. November eines Jahres in Schriftform (nicht per Email) beim Vorstand (Vereinsanschrift) eingegangen ist.
In besonderen Fällen - nachgewiesene Erkrankung (ärztliches Attest) oder Umzug außerhalb des Einzugsbereichs von Waspo Langendreer-Werne - kann auf Antrag ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt werden.
Die Kursgebühr ist der Beitragsordnung zu entnehmen.
Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Nimmt das Mitglied am SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug von Beiträgen und Gebühren wird die Kursgebühr automatisch eingezogen. Ansonsten ist die Kursgebühr mit der Anmeldung auf das Konto von Waspo Langendreer-Werne einzuzahlen.
Die Kursgebühr ist eine Jahresgebühr. Tritt ein Mitglied erst im Laufe des Jahres dem Kurs BOP bei, verringert sich die Kursgebühr im Beitrittsjahr um jeweils 25% pro verstrichenem Quartal zum Zeitpunkt des Beitritts zum Kurs BOP.
Der Kurs BOP findet wöchentlich außerhalb der Schulferien und gesetzlichen Feiertagen von NRW statt.
Müssen mehr als fünf Kurstermine im Jahr oder drei Kurstermine hintereinander aus Gründen, die Waspo Langendreer-Werne zu vertreten hat, ausfallen, kann auf Antrag eine anteilige Kursgebühr von einem Dreißigstel der Jahresgebühr pro ausgefallenem Kurstag erstattet werden. Der Antrag auf Erstattung mit der Angabe der ausgefallenen Kurstage kann frühestens im Januar des folgenden Jahres gestellt werden.
Wie in jedem Jahr so auch 2016 - im November starten die Vereinsmeisterschaften von Waspo Langendreer-Werne!
Teilnehmer aus den Technikgruppen, werden seperat gewertet und haben eine Chance auf Medalien und Urkunden.
Teilnehmer vom Förderkader, Breitensport , Masters und der Wettkampfkader werden nach dem Punktesystem des DSV bewertet und zusammmenaddiert. Die Schwimmer haben eine Chance auf den begehrten Vereinstitel!
Die Staffeln werden entsprechend der geschwommenen Zeit eingestuft. Die Staffeln der Technikgruppe und der Vereinsschwimmer werden getrennt bewertet
Die Siegerehrungen finden wie im letzten Jahr im Anschluss der Veranstaltung statt.
Vereinsmeisterin und Vereinsmeister wird die Schwimmerin / der Schwimmer mit der jeweils höchsten Punktzahl in der Additionswertung. Die Siegerin und der Sieger in der offenen Wertung erhalten jeweils einen Pokal!
Jahrgangsmeisterin bzw. Jahrgangsmeister wird die Schwimmerin / der Schwimmer mit der jeweils höchsten Punktzahl in der Additionswertung. Die Siegerin und der Sieger in der Jahrgangswertungen erhalten jeweils einen Pokal, die Platzierten werden mit Medaillen geehrt.
Sieger bei den Masters die Schwimmerin oder der Schwimmer mit der höchsten Punktzahl in der Additionswertung. (Offene Wertung). Die Siegerin oder der Sieger erhält einen Pokal, die Platzierten werden mit Medaillen geehrt.
In der Wertungsklasse Breitensport werden Aktiven jahrgangsweise gewertet. Jungen und Mädchen werden gemeinsam gewertet. Die Teilnehmer werden entsprechend ihrer Platzierung mit Meadillen geehrt.
Die Wertungsklasse Technikkurse werden die Schwimmerinnen und Schwimmer unabhängig von den geschwommenen Zeiten mit Medaillen mit Medaillen geehrt.
Die Familienstaffeln der Technikkurse und der Vereinsschwimmer werden getrennt gewertet. Jede teilnehmende Familienstaffel gewinnt - unabhängig von der Platzierung - einen Pokal. Patchwork-Staffeln, d.h. Staffeln die nicht aus Eltern, Großeltern oder Geschwister einer Familie bestehen können vom Schiedsrichter zugelassen werden. Patchwork-Staffeln mit mehr als einem Wettkampfschwimmer schwimmen außer Konkurrenz.
Weihnachtsfeier
Die Weihnachtsfeier wird zeitgleich mit dem Wettkampf stattfinden. Es werden im Vorraum der Cafeteriá ein kleines Buffet mit Keksen, Kuchen und Waffeln aufgebaut. Man Kann mit der ganzen Familie vorbeischauen und den ganzen Tag mit der Familie im Schwimmbad verbringen. Im Anschluss wird es auch noch Überraschungen für die Kinder und Geschwisterkinder geben!
Das Melderergebnis wird zur gegebenen Zeit hochgeladen.
12.00 Uhr | Aufbau und Einschwimmen | |
13.30 Uhr | Abschnitt 1 - Freistil | |
ca. | 13.55 Uhr | Abschnitt 2 - Rücken |
ca. | 14.40 Uhr | Abschnitt 3 - Brust /Staffeln der Technikkurse |
ca. | 15.20 Uhr | Abschnitt 4 - Schmetterling |
ca. | 15.55 Uhr | Abschnitt 5 - Lagen / Vereinsstaffeln |
ca. | 16.30 Uhr | Siegerehrung der Technikkurse |
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In der Satzung des Wassersportvereins Langendreer e.V. wird auf verschiedene Satzungen und Ordnungen der übergeordneten Verbände verwiesen. Einen Link zu diesen Texten findet ihr hier:
Bitte beachten sie die Hinweise zu Links im Impressum
Die Jugendordnung als downloadfähiges Dokument
Mitglieder der Waspo-Jugend sind alle Kinder, Jugendlichen oder junge Menschen bis 18 Jahre sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die dem Wassersportverein Langendreer-Werne e.V. angehören.
Die Waspo-Jugend führt und verwaltet sich selbständig.
Aufgaben der Waspo-Jugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
Organe der Vereinsjugend sind:
Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins bis 18 Jahre sowie den gewählten und berufenen Mitarbeitern der Waspo-Jugend zusammen. Sie ist das oberste Organ der Jugend des Wassersportverein Langendreer-Werne e.V.
Aufgaben der Jugendversammlung sind:
Beratung der Aktivitäten der Waspo-Jugend;
Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Beratung über Jugendveranstaltungen.
Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sie wird .zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge schriftlich – per Email oder persönlich übergebener Einladung – einberufen.
Auf Antrag von .20 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung oder eines mit Mehrheit der Stimmen des Vereinsjugendausschusses gefassten Beschlusses muss eine außerordentliche Jugendversammlung innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
Die Vereinsjugendversammlung wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer oder Teilnehmerinnen nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter oder die -leiterin auf Antrag vorher festgestellt ist.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche die der Waspo-Jugend vom Wassersportverein Langendreer-Werne zum Zeitpunkt der Ladung zur Vereinsjugendversammlung angehören und zu diesem Zeitpunkt nicht ihren Austritt erklärt haben.
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus
dem Jugendsprecher bzw. der Jugendsprecherin und dem stellvertretenden Jugendsprecher bzw. der stellvertretenden Jugendsprecherin (zum Zeitpunkt der Wahl unter 21 Jahre)
zwei Beigeordnete (zum Zeitpunkt der Wahl unter 18 Jahre)
Aufgaben des Jugendausschusses sind neben der Durchsetzung der von der Jugendversammlung beratenen und beschlossenen Vorhaben insbesondere die Vertretung der Vereinsjugendinteressen nach innen und außen.
In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied ab dem 12 Lebensjahr bis zum Erreichen der angegebenen Altersgrenze wählbar. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Existiert kein gewählter Vereinsjugendausschuss im Wassersportverein Langendreer-Werne, kann dieser vom Vorstand des Vereins unter Berücksichtigung der Regeln dieser Jugendordnung berufen werden.
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und der Vereinssatzung.
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
Änderungen der Jugendordnung können nur unter Ankündigung von der ordentlichen Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Änderungen der Jugendordnung sind dem Vorstand des Wassersportvereins Langendreer-Werne e.V. anzuzeigen und von diesem zu genehmigen. Verweigert der Vorstand die Genehmigung, kann der Jugendausschuss die Änderungen von der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung genehmigen lassen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist bindend.
Stand März 2014 - diese Beitragsordnung ersetzt alle Vorversionen dieses Dokuments
Die Beitragsodnung als downloadfähiges Dokument
Die Mitgliedschaft beginnt mit der ersten Beitragsleistung. Sie verpflichtet zur Zahlung von Beiträgen im Rahmen der in der Satzung und dieser Beitragsordnung festgelegten Regelung.
Die Mitgliedschaft endet durch eine Austrittserklärung, dem Tod oder dem Ausschluss.
Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung für das folgende Jahr muss bis zum 15. November schriftlich in Briefform dem Vorstand vorliegen. Bei Jugendlichen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Erfolgt die Kündigung verspätet oder nicht formgerecht, verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere sechs Monate. Die Beitragspflicht besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.
Zu viel gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Der Jahresbeitrag kann in drei unterschiedlichen Beitragsklassen erhoben werden:
Einzelmitgliedschaft | 72,00 € |
Zwei Mitglieder einer Familie | 120,00 € |
Drei und mehr Mitglieder einer Familie | 138,00 € |
Kinder gelten als Familienmitglied bis zur Vollendung des Studiums oder der Berufsausbildung; längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Für Mitglieder, die im Laufe eines Jahres eintreten, wird der anteilige Beitrag inkl. Aufnahmegebühr eingezogen
Für die Teilnahme an dem Angebot B O P erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 38,00 € pro Jahr und teilnehmenden Mitglied.
Die Aufnahmegebühr beträgt für das erste Familienmitglied 20,00 €. Bei Eintritt weiterer Familienmitglieder entfällt die Aufnahmegebühr.
Stimmt ein Mitglied der Zahlung im Lastschriftverfahren nicht zu bzw. zieht seine Einwilligung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zurück, wird für die jeweilige Zahlung eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € fällig.
Die Gebühren für ganzjährig angebotene Kurse oder die Lizenzgebühren für die Teilnahme an DSV-Wettkämpfen werden mit dem Beitrag eingezogen bzw. sind mit diesem zu zahlen.
Die Zugehörigkeit zu einem Kurs oder B O P bzw. die DSV-Jahreslizenz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Beendigung der Zugehörigkeit zum Kurs, B O P bzw. der Teilnahme am Wettkampfbetrieb nicht bis zum 15. November des Vorjahres beim Vorstand angezeigt worden ist. Die Anzeige muss schriftlich (nicht per Mail) an die Vereinsanschrift erfolgen.
Der Beitrag wird unmittelbar nach der Aufnahme per Lastschrift eingezogen. In den Folgejahren erfolgt die Beitragszahlung zum 15. Januar eines jeden Jahres. Bei Rückbuchung nach Lastschrifteinzug sind die anfallenden Rückbuchungskosten vom Mitglied zu tragen.
Ein Mitglied, dass nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, überweist den fälligen Beitrag inkl. der Gebühren (Verwaltungs-, Kurs- und/oder Lizenzgebühren) unaufgefordert bis zum 15. Januar eines jeden Jahres.
Erfolgt die Beitragszahlung nicht bis zum 15. Januar eines Jahres, wird das Mitglied schriftlich an seine Beitragspflicht erinnert.
Wurde bis zum 1. März des Jahres der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt, erfolgt eine schriftliche Mahnung. Es wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
Wurde bis zum 15. April des Jahres der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Es wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben.
Die bis zum Austritt bzw. bis zum Abschluss des Mahnverfahrens aufgelaufenen offenen Forderungen von Waspo Langendreer-Werne e.V. bleiben bestehen.
Der Wassersportverein Langendreer-Werne e.V. ist berechtigt, offene Forderung nach Beendigung der Mitgliedschaft an Dritte abzutreten!
Mitglieder im Mahnverfahren sind vom Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Dauer des Mahnverfahrens auszuschließen.
Wurde bis zum 30. Juni des Jahres der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss.
Die Satzung in der vorliegendenen Form wurde von der Jahreshauptversammlung am 25. März 2014 beschlossen und am 22.09.2014 in das Vereinsregister am Amtsgericht Bochum - Registerblatt VR 1008 eingetragen.
Die Satzung als downloadfähiges Dokument
Der Verein wurde 1948 gegründet und führt den Namen Wassersportverein Langendreer-Werne e.V. Er hat seinen Sitz in Bochum und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum eingetragen.
Seine Farben sind: blau-silber-rot
Er führt das oben stehende Vereinsabzeichen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Zweck des Vereins ist die Förderung des Schwimmsports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erteilung von Schwimmunterricht, Durchführung von Wettkämpfen und sportlichen Veranstaltungen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung des Vereins.
Der Verein ist frei von parteipolitischen, rassischen und religiösen Bindungen. Betätigungen dieser Art innerhalb des Vereins sind unzulässig.
Die Satzung des Vereins und seine Beschlüsse dürfen dem Satzungsrecht des Schwimmverband Nordrhein-Westfalen (SV NRW) und des Bezirks Südwestfalen nicht widersprechen.
Die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) sowie des SV NRW und des Bezirks Südwestfalens sind auch für das Mitglied verbindlich, soweit sie sich auf das einzelne Mitglied beziehen. Das Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt diese Verbindlichkeiten an.
Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung.
Als Mitglieder werden geführt:
Ordentliche Mitglieder
Ehrenmitglieder
Außerordentliche Mitglieder
Ordentliche und Ehrenmitglieder haben Anspruch auf Förderung ihrer Belange durch den Verein und das Recht, an allen Einrichtungen des Vereins teilzunehmen.
Sie haben die Pflicht, den Verein bei der Erfüllung aller Aufgaben zu unterstützen, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen und den Auflagen des Vorstands oder dessen Beauftragten nachzukommen.
Weiter haben sie die Pflicht, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag jährlich im Voraus zu entrichten. Der Vorstand kann ordentliche Mitglieder nur in sozial begründeten Ausnahmefällen auf Antrag vom Beitrag befreien.
Vom vollendeten 16. Lebensjahr an haben alle ordentlichen und Ehrenmitglieder das aktive und passive Wahlrecht.
Jedes dieser Mitglied hat eine Stimme.
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden; die Übertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig.
Die Wahl zum Ehrenmitglied kann nur auf Antrag des Vorstands auf einer Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die zu ehrende Person muss sich im besonderen Maße um den Verein und die Förderung des Schwimmsports verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit und können mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden.
Weitere Ehrungen für verdiente Mitglieder können vom Vorstand vorgenommen werden.
Außerordentliches Mitglied kann werden, wer den Verein Waspo Langendreer-Werne in ehrenamtlicher Tätigkeit im Rahmen des Lehrschwimm-, Trainings- oder Wettkampfbetriebs unterstützt.
Über eine außerordentliche Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.
Außerordentliche Mitglieder haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht.
In der Beitragsordnung des Wassersportvereins Langendreer-Werne e.V. werden die Beiträge sowie die mit der Mitgliedschaft und den Beitragszahlungen fälligen Gebühren festgelegt.
Änderungen an Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Ergänzend zu § 8 (4) gilt folgendes:
Für den Beitrag eines nicht volljährigen Mitglieds haften die gesetzlichen Vertreter.
Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder und Nichtmitglieder Sportkurse gegen Gebühr anzubieten. Die Teilnahmegebühren werden vom Vorstand beschlossen.
Die Nichtmitglieder sind für die Dauer des Kurses über die Sporthilfe e.V. gegen Unfall und Haftpflicht versichert.
Die Mitgliedschaft endet durch:
Austrittserklärung
Tod
Ausschluss
Auflösung des Vereins
Rückstand mit den Vereinsbeiträgen für ½ Jahr und länger
Der Austritt wird durch die Beitragsordnung des Vereins geregelt
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:
Bei grobem Verstoß gegen die Satzung
Bei unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten
Bei grobem Verstoß gegen die Vereinskameradschaft
Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds muss unter Angabe von Gründen und Beweisen schriftlich beim Vorsitzenden gestellt werden.
Dem Mitglied ist mündlich oder schriftlich rechtliches Gehör zu gewähren.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand; sein Beschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen schriftlich bekanntzugeben.
Die Beitragspflicht besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.
Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ausschlusses Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung ist das allein gesetzgebende Organ des Vereins.
Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorsitzende alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Tagungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die Ladung erfolgt schriftlich oder durch Aushang in der Schwimmhalle.
Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich mit Begründung beim Vorstand einzureichen. Die Anträge sind den Mitgliedern durch Aushang in der Schwimmhalle bekanntzugeben. Über die Zulassung von Gästen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bei der Beschlussfassung entscheidet, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung, bzw. bei Personenwahl die Durchführung einer Stichwahl.
Satzungsänderungen können nur mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen ist mit qualifizierter Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen.
Satzungsänderungen durch Dringlichkeitsanträge sind nicht zulässig.
Die Beschlussfassung erfolgt geheim, wenn ein anwesendes Mitglied es wünscht.
Die Mitgliederversammlung soll im ersten Vierteljahr stattfinden.
Die Tagesordnung sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
Über jede Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen; es ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte jeweils mindestens zwei Rechnungsprüfer für die Prüfung der Jahresrechnung. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist einmal möglich. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung berichten die Rechnungsprüfer in der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn
Der Vorstand dies im Interesse des Vereins für erforderlich hält,
¼ der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich unter Abgabe von Gründen beim Vorstand beantragt.
Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.
Einladungen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf Tage vorher unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich erfolgen.
Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt das im § 12 Gesagte analog.
Der Vorstand besteht aus:
dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden
dem Kassenwart
dem Sportwart
dem Sozialwart
Weibliche Vorstandsmitglieder führen die Bezeichnung ihres Amtes in der weiblichen Form.
Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils durch die Mitgliederversammlung für 2 (zwei) Jahre gewählt. Sie sollen bis zur Amtsübernahme durch die neugewählten Vorstandsmitglieder im Amt bleiben.
Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme eines Amtes schriftlich erklärt haben.
Der Vorstand ist ermächtigt, beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds eine kommissarische Besetzung des verwaisten Amtes bis zur nächsten Mitgliederversammlung vorzunehmen. Das gleiche gilt, wenn auf einer Mitgliederversammlung ein Amt nicht besetzt werden kann.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist für sein Ressort eigenverantwortlich tätig und muss der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen.
Der Vorstand gibt sich selbst eine satzungskonforme Geschäftsordnung. Diese, sowie Änderungen, müssen der Mitgliederversammlung bekanntgemacht werden. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
Der Vorstand ist ermächtigt, andere Personen und Ausschüsse mit seinen Aufgaben zu betrauen.
Neben den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern gehören die Beisitzer zum erweiterten Vorstand. Dies sind
Der Jugendwart
Der Pressewart und
Der Beauftragte für das Lehrschwimmen
Die Wahl des Jugendwartes erfolgt auf der Jugendversammlung nach Maßgabe der Jugendordnung. Die Mitgliederversammlung kann die Wahl der Jugendversammlung ablehnen, hat aber kein eigenes Vorschlagsrecht.
Der Pressewart und der Beauftragte für das Lehrschwimmen werden vom Vorstand berufen.
Die Beisitzer haben volles Stimmrecht im Vorstand.
Folgende Ausschüsse sind zu bilden:
Der Kontrollausschuss besteht aus:
Aufgabe des Ausschusses ist es, auf Beschluss der Mitgliederversammlung die Geschäfte des Vorstandes zu prüfen und zu kontrollieren. Der Vorstand hat ihm gegenüber uneingeschränkte Auskunftspflicht. Der Ausschuss legt bei der nächsten Mitgliederversammlung einen allgemeinen Kontrollbericht vor.
Aufgabe des Ausschusses ist es, Maßnahmen gegen Mitglieder zu verhängen, die gegen die Satzung verstoßen haben, sich vereinsschädigend verhalten haben oder gegen die Vereinsdisziplin verstoßen haben.
Als Maßnahmen können verhängt werden:
Dem Mitglied ist mündlich oder schriftlich rechtliches Gehör zu gewähren. Die Entscheidung des Ausschusses ist ihm unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen.
Verbandsstreitigkeiten werden nach Maßgabe der Rechtsordnung des DSV durch ein Schiedsgericht geregelt. Die Rechtsordnung des DSV ist Teil der Satzung. Der Schiedsgerichtsbarkeit ist insoweit auch jedes einzelne Mitglied unterworfen.
Die dem Verein zustehende Ordnungsgewalt wird für den Fall eines Verstoßes eines Mitgliedes gegen die Vorschriften des DSV, des SV NRW und des Bezirks Südwestfalen im Rahmen der Rechtsordnung des DSV auf den DSV bzw. den SV NRW bzw. auf dessen Gliederungen übertragen.
Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen können auf Antrag von Organen des DSV, des WSV und des Bezirks Südwestfalen sowie des Vereins und jedes einzelnen Mitglieds verhängt werden gegen Organe des DSV, des SV NRW und des Bezirks Südwestfalen sowie den Verein und jedes einzelne Mitglied wegen
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienen stimmberechtigten Mitglieder.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen gemeinnützigen Verein zur Förderung des Sports. Über die Verwendung ist in der zur Auflösung des Vereins einberufenen Mitgliederversammlung zu beschließen. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen nur nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
In Anlehnung an einen Wappenentwurf aus dem Jahre 1922 für die damals noch selbständige Stadt Langendreer wählt der Wassersportverein ein rot-silbernes, senkrecht geteiltes Wappenschild. Drei rot-silbern abgesetzte Wellenlinien symbolisieren die Langendreer Gewässer.
Im unteren Schildteil stehen, ebenfalls in rot-silbern abgesetzt, die Buchstaben L und W als Anfangsbuchstaben der heutigen Bochumer Stadtteile Langendreer und Werne. Im oberen Wappendrittel symbolisiert die blaue Fläche auf der rechten Seite die Zugehörigkeit zur Stadt Bochum; auf der linken Seite steht in schwarzer Schrift auf silbernem Grund die Kurzform des Vereinsnamen: „WASPO“.
oder frequently asked questions - wie es oft so schön heißt. Hier gibts einige Hilfestellungen zum Umgang mit unserer Hompage!
Um Zugang zu den Vereinsinternen Inhalten dieser Website zu gelangen mus man als Mitglied bei der Homepage registriert sein. Dies geschieht in 3 Schritten
Im Anmelde-Menü muss auf das Feld Registrieren geklickt werden.
Es öffnet sich ein Formular, in dem die Anmeldedaten einzutragen sind.
Dabei sind alle Felder korrekt zu füllen:
Name |
Es wird der vollständige Name - Vor- und Zuname - verlangt, der auch auf der Vereinsanmeldung verwendet wurde |
Benutzername | Es ist ein beliebiger Name verwendbar. Der Benutzername muss aber innerhalb des Systems eindeutig sein. Unpassende Namen werden bei der Bestätigung evtl. abgelehnt |
Passwort | Das Passwort besteht aus min. 6 Zeichen, davon min. eine Ziffer (123...), ein Großbuchstabe (ABC...) und ein Sonderzeichen (_-§...) |
Email-Adresse | Hier ist die Email-Adresse anzugeben, die zur Bestätigung der Anmeldung verwendet werden soll. Hier gehen später auch Meldungen von der Homepage eine. |
Captcha | Das Captcha ist entprechend der Vorlage zu übernehmen. Es dient dazu, die Homepage vor maschienengesteuerten Anfragen - meist illegaler Natur - zu schützen |
Für das Benutzerprofil sind die weiteren Angaben im zweiten Abschnitt zu bearbeiten:
Adresse 1 | Hier sind Straße und Hausnummer einzutragen |
Adresse 2 | Für evtl. norwendige ergänzende Angaben zur Anschrift ist dieses Feld gedacht |
Ort | Hier wird der Wohnort eingetragen |
Telefon | Hier soll die Telefonnummer eingetragen werden, über die der Teilnehmer im Regelfall zu erreichen ist. Dies kann auch ein Mobilnummer sein! |
Website | Hat der Teilnehmer eine eigene Website kann er/sie hier die entsprechende Anschrift hinterlegen |
Geburtsdatum | Das Geburtsdatum ist in der angegebenen Form einzutragen. |
Mit dem Absender über den Schalter Registrieren ist der erste Teil abgeschlossen.
Per Email wird der Verwalter der Homepage über den Zugangswunsch informiert.
Bei entsprechender Übereinstimmung mit der Mitgliederliste wird von ihm eine Bestätigung über die angegebene Email-Adresse angefordert.
Diese Bestätigung landet wiederumg beim Verwalter der Homepage. Der gibt jetzt den neuen Zugang frei und informiert den neuen Teilnehmer darüber erneut per Email.
Über das bereits erwähnte Anmeldemenü erhält der neue Anwender jederzeit Zugang zu den internen Seiten der Homepage.
Herzlich Willkommen!!